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Mann mit E-Scooter

Der richtige Umgang mit E-Scootern im Straßenverkehr

E-Scooter sind trendig, wendig, leicht zu transportieren und sind aus dem Straßenbild in Deutschland nicht mehr weg zu denken. In der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge wird die Verwendung dieser Elektroroller geregelt und gilt für Fahrzeuge mit Lenkstange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.

Doch gibt es auch Schattenseiten der angesagten Stadtflitzer. So steht in einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden vom 12.Juli 2022 zu lesen: „…21 % aller im Straßenverkehr Verunglückten waren mit dem Fahrrad ohne Motor unterwegs, 5 % mit dem Pedelec und 2 % mit dem E-Scooter“. Häufigste Unfallursache ist hier Alkoholeinfluss und falsche Straßenbenutzung. Wenn du unter Alkoholeinfluss deinen E-Scooter fährst, riskierst du dieselben Strafen, wie wenn du mit dem Auto fahren würdest. Gerade bei Führerschein Neulingen in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt auch hier die 0,0 Promille Grenze!

Wo darf man einen Elektro-Scooter fahren?

Für E-Scooter gelten dieselben Regelungen im Straßenverkehr wie für Fahrräder. Sie sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Sind keine vorhanden, darfst du auf die Fahrbahn ausweichen. In der Fußgängerzone, entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen und auf dem Gehweg, sind die kleinen E-Roller hingegen verboten. Ausnahmen bestätigen die Regel, gibt es das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) gilt dies auch für Elektrokleinstfahrzeuge.

Brauchst man eine Versicherung für deinen Elektro-Tretroller?

Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Die Versicherungsplakette klebst du hinten auf den Roller und weist dadurch den Versicherungsschutz nach. So sind Schäden an Dritten, die durch deinen Scooter zugefügt werden, abgesichert. Solltest du eine Teilkasko-Versicherung abschließen wollen ist dies freiwillig.

Bußgelder bei E-Scooter-Regelverstößen

Bei Rot über die Ampel fahren, Fahren auf dem Gehweg oder das rechtswidrige Benutzen Elektronischer Geräte werden mit empfindlichen Geldstrafen und Punkten in Flensburg geahndet. So werden beim überfahren einer roten Ampel zwischen 60 & 180€ oder beim Nutzen des Handys 100€ und 1 Punkt fällig.

Wie muss dein E-Scooter ausgestattet sein?

Achte beim Kauf deines neuen Wegbegleiters darauf, dass er der aktuellen Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat. Gerade bei Billigimporten aus Asien fehlt diese meist und ein sicherer und legaler Betrieb ist nicht möglich. Bremsen und Beleuchtungsanlage sind vorgeschrieben.

  • Du bist über 14 Jahre? Dann darfst du E-Scooter fahren. 
  • Du benötigst weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. 
  • E-Scooter müssen als Elektrokleinstfahrzeug versichert sein. 
  • Dein E-Scooter muss eine Straßenzulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis haben. 
  • E-Scooter dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h haben. 
  • Helmpflicht besteht nicht, es ist aber sehr empfehlenswert einen zu tragen. 
  • Es gilt eine Alkohol-Promillegrenze wie für Autofahrer! Achtung: Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille! 
  • Es darf nur eine Person befördert werden. 
  • Zusammengeklappt kannst du den Scooter Kostenlose in fast allen Öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, U- & S-Bahn, DB) mitnehmen. 
  • Bremsen und Beleuchtungsanlage sind vorgeschrieben.  Ist eine Radverkehrsanlage (Radwege oder Radfahrstreifen) vorhanden, bist Du verpflichtet, diese zu nutzen.

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