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E-Bike-Tuning: Mit Vollgas in die „Hölle“?!

Illegales E-Bike-Tuning: Was passiert im Schadensfall und welche Strafen drohen?

Bei Pedelecs (im Volksmund fälschlicherweise als E-Bikes bezeichnet), unterstützt der Motor bis max. 25 km/h. Das reicht manchem Biker aber nicht aus und der Weg zum illegalen Tuning ist somit nicht weit. Doch egal ob Dongle, Umprogrammierung oder Tunen durch Mikroelektronik. Ein was haben alle Tunings gemein, der kauf ist legal, doch das Nutzen auf öffentlichem Gelände ist verboten.

Beim Tuning eines Pedelecs kommen gleich mehrere rechtliche Tatbestände zusammen. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine einfache Ordnungswidrigkeit oder ein harmloses Vergehen. Wenn du dein Pedelec tunst und die Geschwindigkeitsgrenze von 25 km/h überschreitest, verwandelt sich dein „Fahrrad“ in ein Kraftfahrzeug, das zugelassen und versichert sein muss, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Das Tuning von Pedelecs birgt erhebliche Gefahren durch den fehlenden Versicherungsschutz. Während handelsübliche Pedelecs oft in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind, gilt dies nicht für getunte Bikes. Wer also auf öffentlichen Wegen mit einem getunten Zweirad fährt, bewegt ein nicht versichertes Motorrad ohne Zulassung, TÜV, Kennzeichen, vorgeschriebenen Helm und den erforderlichen Führerschein. Da kein Versicherungsschutz besteht, auch wenn eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist, muss der Fahrer für alle verursachten Schäden selbst aufkommen und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Privathaftpflichtversicherungen schließen Kraftfahrzeuge in der Regel explizit aus ihrem Versicherungsschutz aus. Dies betrifft auch eigene Schäden, was bedeutet, dass Personen, die ärztliche Hilfe benötigen, oft zumindest teilweise auf den Kosten der Behandlung sitzen bleiben. Krankenkassen lehnen in solchen Fällen häufig eine vollständige Kostenübernahme ab. Bei Fremdschäden kann der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Schlimmeres erhoben werden, und auch deren Behandlung oder Folgen müssen bezahlt werden.

Das Risiko beim Tunen ist somit enorm: Im Falle eines Unfalls mit einem getunten Rad können Geschädigte alle ihre Schäden direkt beim Fahrer geltend machen. Bei Personenschäden oder schweren Sachschäden können die Kosten in die Millionen gehen, was eine sofortige und dauerhafte finanzielle Existenzvernichtung bedeuten kann.

Was sagt das Gesetz?

Wenn du mit deinem getunten Bike am Straßenverkehr teilnimmst und dein Privatgelände verlässt, bewegst du dich ohne die erforderliche Betriebserlaubnis und begehst eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 4 und § 48 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Darüber hinaus stellst du durch das Fehlen des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes mit Versicherungskennzeichen eine Straftat gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes dar, was eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Ob die notwendige Fahrerlaubnis, mindestens Klasse AM ab 16 Jahren, fehlt, wird im Einzelfall geklärt und kann ebenfalls mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden.

Abgesehen von diesem Worst-Case-Szenario gibt es weitere finanzielle Nachteile im Schadensfall. Durch das Tuning entfallen alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche an den Hersteller, weshalb du im Schadensfall auf den Kosten sitzenbleibst. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass das Tuning unbemerkt bleibt, da moderne Technologien alle relevanten Daten speichern, die im Zweifelsfall von Behörden, Händlern oder Herstellern schnell ausgelesen werden können. Beispielsweise kann eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzung oft direkt über die Hersteller-Motoren-App auf dem Smartphone nachgewiesen werden.

Schließlich speichert das System viele Daten, aus denen sich im Zweifelsfall erkennen lässt, ob die Begrenzung von 25 km/h überschritten wurde. Wenn du beabsichtigst, dein Bike nicht ausschließlich auf deinem Privatgelände zu bewegen, ist von einem Tuning dringend abzuraten.

Pedelecs bis 25 km/h (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung)

Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt: 

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.
  • Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig.
  • Kein Führerschein oder Prüfbescheinigung nötig.
  • Kein Mindestalter .
  • Kein Versicherungskennzeichen nötig.
  • Eine private Haftpflichtversicherung ist unentbehrlich.
  • Keine Helmpflicht das Tragen eines Fahrradhelms ist dringend empfohlen.
  • Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege dürfen befahren werden.

S-Pedelecs bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs, die eine elektrische Tretunterstützung bis zu 45 km/h bieten, gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen daher spezifischen Vorschriften: 

  • Es wird ein Versicherungskennzeichen benötigt, ähnlich wie bei Mofas oder Leichtkrafträdern.
  • Der Fahrer muss mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen, die normalerweise für Leichtkrafträder und Mofas erforderlich ist.
  • Diese Pedelecs dürfen nur auf der Fahrbahn gefahren werden, da sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit und Leistung als Kraftfahrzeuge gelten.
  • Das Befahren von Radwegen ist mit diesen schnellen Pedelecs grundsätzlich verboten. Radwege sind für Fahrzeuge mit einer geringeren Geschwindigkeit und Leistung vorgesehen.
  • Beim Fahren dieser Pedelecs ist das Tragen eines geeigneten Helms, ähnlich dem beim Motorradfahren, vorgeschrieben, um die Sicherheit des Fahrers zu gewährleisten. 

In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, wurden Ausnahmeregelungen geschaffen, die unter bestimmten Voraussetzungen das Fahren von S-Pedelecs auf Radwegen erlauben.

E-Bike bis 25 km/h

  • Das Bike kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen.
  • E-Bikes sind rechtlich gesehen Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. 
  • Versicherungskennzeichen ist erforderlich.
  • Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h

  • Besitzen keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motor erreichen.
  • Kleinkraftrad und darf nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden.
  • Versicherungskennzeichen ist Pflicht.
  • Es besteht Helmpflicht geeignet für Krafträder.
  • Radwege sind tabu, diese Modelle dürfen nur auf der Fahrbahn benutzt werden.

Strafen- und Bußgeldkatalog zum E-Bike-Tuning

Verstoß Strafe
Vorschriftswidrige Bremsen 10 €
Vorschriftswidrige Klingel 15 €
Verstoß gegen die Helmpflicht 15 €
Vorschriftswidrige Beleuchtung 20 €
Unerlaubte Nutzung des Radwegs 20 - 35 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 € + 1 Punkt
Fahren ohne Versicherungsschutz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr
Fahren ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr

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