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Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin? – Verkehrszeichen für Fahrrad & E-Bike

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin, Fahrradfahrer? – Wenn du dir diese Frage stellst, bist du nicht allein. Der Straßenverkehr ist voll von Schildern, die speziell für dich als Radfahrer oder E-Bike-Nutzer gelten – und viele davon sind lebenswichtig.

Ob du auf dem Weg zur Arbeit bist, durch die Stadt radelst oder mit dem E-Bike eine Tour planst: Du musst wissen, welche Verkehrszeichen du beachten musst, was sie genau bedeuten und wie du dich richtig verhältst. Denn: Unwissen schützt nicht vor Bußgeld – oder im schlimmsten Fall vor einem Unfall.

In diesem Beitrag findest du eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Verkehrszeichen für Fahrradfahrer, inklusive ihrer Bedeutung und wann du wie reagieren musst. Dabei geht es nicht nur um Gebote oder Verbote – sondern auch um Gefahrzeichen, Zusatzschilder und Sonderregelungen für E-Bikes und Pedelecs.


Womit musst du bei diesem Verkehrszeichen rechnen? – 20 Schilder für Radfahrer & ihre Bedeutung

Womit musst du bei diesem Verkehrszeichen rechnen, Fahrradfahrer? – Diese Frage ist entscheidend für alle, die regelmäßig mit dem Rad oder E-Bike unterwegs sind. Denn Verkehrszeichen regeln nicht nur den Verkehr, sie sind auch entscheidend für deine Sicherheit und deine Rechte im Straßenverkehr.

Hier findest du die 20 wichtigsten Verkehrszeichen für Radfahrer – verständlich erklärt und direkt anwendbar.


Gebotszeichen und Fahrradstraßen

Verkehrszeichen 237 – Radweg
Verkehrszeichen 237 – Radweg
Dieser Weg ist ausschließlich für Radfahrer vorgesehen. Er muss benutzt werden, wenn er vorhanden und benutzbar ist.
Verkehrszeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg
Verkehrszeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg
Radfahrer und Fußgänger teilen sich den gleichen Verkehrsraum. Rücksichtnahme und reduzierte Geschwindigkeit sind hier Pflicht.
Verkehrszeichen 241 – Getrennter Geh- und Radweg
Verkehrszeichen 241 – Getrennter Geh- und Radweg
Der Weg ist baulich oder durch Markierungen getrennt. Radfahrer müssen den gekennzeichneten Bereich benutzen.
Verkehrszeichen 244.1 – Beginn einer Fahrradstraße Verkehrszeichen 244.2 – Ende einer Fahrradstraße
Verkehrszeichen 244.1 / 244.2 – Beginn / Ende einer Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße haben Radfahrer Vorrang. Andere Fahrzeuge sind nur mit Zusatzzeichen erlaubt und müssen sich dem Radverkehr anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Verkehrszeichen für Radfahrer

Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radfahrer
Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radfahrer
Radfahrer dürfen diesen Bereich nicht befahren – weder Fahrbahn noch Gehweg.
Verkehrszeichen 721 – Grünpfeil nur für Radfahrer
Verkehrszeichen 721 – Grünpfeil nur für Radfahrer
Erlaubt Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei roter Ampel, nachdem sie angehalten und sich vergewissert haben, dass der Weg frei ist.
Verkehrszeichen 350.1 – Radschnellweg
Verkehrszeichen 350.1 – Radschnellweg
Kennzeichnet spezielle, meist vom motorisierten Verkehr getrennte Wege für den Radverkehr mit hoher Reisegeschwindigkeit.
Zusatzzeichen 1010-69 – Lastenfahrrad frei
Zusatzzeichen 1010-69 – Lastenfahrrad frei
Ein Zusatzzeichen, das speziell für Lastenfahrräder bestimmte Bereiche freigibt, z. B. Parkflächen oder Ladezonen.
Verkehrszeichen 357-50 – Durchlässige Sackgasse für Radfahrer und Fußgänger
Verkehrszeichen 357-50 – Durchlässige Sackgasse für Radfahrer und Fußgänger
Zeigt an, dass eine Sackgasse für Radfahrende und Fußgänger durchlässig ist, auch wenn sie für den motorisierten Verkehr endet.
Verkehrszeichen 267 – Einfahrt verboten
Verkehrszeichen 267 – Einfahrt verboten
Ohne Zusatzzeichen ist die Einfahrt für alle Fahrzeuge verboten. Mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ ist der Bereich für Fahrräder dennoch zugänglich, zum Beispiel bei Einbahnstraßen in Gegenrichtung.
Verkehrszeichen 357 – Durchfahrt verboten
Verkehrszeichen 357 – Durchfahrt verboten
Ein Durchfahren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Mit „Radfahrer frei“ ist das Durchfahren für Radfahrer gestattet.
Verkehrszeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge
Verkehrszeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge
Hier dürfen motorisierte Fahrzeuge nicht fahren. Fahrräder sind in der Regel nicht betroffen und dürfen die Strecke befahren – auch ohne Zusatzschild.

Gefahrzeichen und Zusatzschilder im Radverkehr

Verkehrszeichen 138-10 – Achtung Radverkehr
Verkehrszeichen 138-10 – Achtung Radverkehr
Andere Verkehrsteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass hier verstärkt mit querenden oder fahrenden Radfahrern zu rechnen ist.
Verkehrszeichen 1000-20 – Radfahrer kreuzen
Verkehrszeichen 1000-32 Radfahrer kreuzen / Radverkehr von rechts oder links
Radfahrer queren an dieser Stelle die Fahrbahn. Autofahrer müssen mit querendem Radverkehr rechnen, Radfahrer sollten auf Vorrang achten.
Verkehrszeichen 101-10 – Baustelle
Verkehrszeichen 101-10 / 101-11 – Baustellen mit Zusatzzeichen für Radverkehr
Zeigt an, dass eine Baustelle den Weg versperrt. Zusatzschilder geben Radfahrern Hinweise zur Umleitung oder zum weiteren Verlauf.
Verkehrszeichen 237 – Radweg
Verkehrszeichen 237 mit Zusatzzeichen 1012-31 – Radweg Ende
Der benutzungspflichtige Radweg endet hier offiziell durch das Zusatzzeichen „Ende“. Ab diesem Punkt dürfen Radfahrende die reguläre Fahrbahn nutzen.

Weitere wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer

Verkehrszeichen 325.1 – Verkehrsberuhigter Bereich Verkehrszeichen 325.2 – Ende verkehrsberuhigter Bereich
Verkehrszeichen 325.1 / 325.2 – Verkehrsberuhigter Bereich / Ende
Radfahrer dürfen diesen Bereich nutzen, müssen aber in Schrittgeschwindigkeit fahren und besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
Verkehrszeichen 350 – Gehweg
Verkehrszeichen 350 mit Zusatzzeichen 1022-10 – Radfahrer frei
Radfahrer dürfen hier den Gehweg befahren, sind aber zur besonderen Vorsicht und Schrittgeschwindigkeit verpflichtet.
Verkehrszeichen 205 – Vorfahrt gewähren Verkehrszeichen 206 – Stop
Verkehrszeichen 205 – Vorfahrt gewähren / Verkehrszeichen 206 – Stop
Diese Regeln gelten auch für Radfahrer. Anhalten, prüfen, ob die Vorfahrt frei ist, dann vorsichtig weiterfahren.
Fahrbahnmarkierung 295 – Fahrstreifenbegrenzung Fahrbahnmarkierung 340 – Zickzacklinie Fahrbahnmarkierung 341 – Richtungspfeil
Fahrbahnmarkierungen 295 / 340 / 341 – für Rad- und Kfz-Verkehr relevant
Markierte Bereiche auf der Fahrbahn, die Radfahrern vorbehalten oder signalgebend sind. Schutzstreifen (gestrichelt) dürfen von Autos bei Bedarf überfahren werden, Radfahrstreifen (durchgezogen) nicht. Hinweis: Hier reden wir nicht über klassische Verkehrsschilder, sondern über amtlich geregelte Fahrbahnmarkierungen nach StVO.
Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radfahrer
Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radfahrer
Dieses Verkehrszeichen zeigt ganz klar: Fahrräder sind hier verboten. Weder auf der Fahrbahn noch auf dem Gehweg darfst du fahren – häufig an Tunneln, Schnellstraßen oder Brücken.
Verkehrszeichen 267 – Einfahrt verboten
Verkehrszeichen 267 – Einfahrt verboten
Dieses Schild ist bekannt aus Einbahnstraßen : Die Einfahrt ist grundsätzlich verboten. Mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ darfst du trotzdem rein – zum Beispiel entgegen der Fahrtrichtung.
Verkehrszeichen 357 – Durchfahrt verboten
Verkehrszeichen 357 – Durchfahrt verboten
Der Durchgangsverkehr ist verboten – für alle Fahrzeuge. Mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ darfst du mit dem Fahrrad trotzdem passieren, andere nicht.
Verkehrszeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge
Verkehrszeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge
Hier dürfen nur motorisierte Fahrzeuge nicht fahren. Fahrräder sind erlaubt – auch ohne Zusatzschild. Häufig genutzt in Wohngebieten oder Naturzonen.

Fazit: Wenn du dich fragst, welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren, dann achte immer auf das Hauptzeichen – und auf den Zusatz „Radfahrer frei“. Für dich als Fahrradfahrer gelten oft Ausnahmen, die dir den Weg frei machen.


Welches Verhalten ist richtig für Fahrradfahrer im Straßenverkehr?

Welches Verhalten ist richtig, Fahrradfahrer? Diese Frage sollte sich jeder stellen, der regelmäßig mit dem Rad unterwegs ist – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Die Antwort lautet: vorausschauend, regelkonform und rücksichtsvoll.

Wie verhältst du dich richtig, wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist?

  • Nutze den Radweg, wenn einer vorhanden und benutzungspflichtig ist. Auf der Fahrbahn fahren ist nur erlaubt, wenn der Radweg nicht nutzbar ist oder nicht vorhanden.
  • Halte ausreichend Abstand zu parkenden Autos – die sogenannte Dooring-Zone ist lebensgefährlich.
  • Fahre nicht gegen die Fahrtrichtung, es sei denn, es ist explizit erlaubt (z. B. durch „Radfahrer frei“).
  • Zeige jede Richtungsänderung durch Handzeichen an. Kommunikation ist im Straßenverkehr alles.
  • Wie verhältst du dich jetzt richtig, wenn du unsicher bist? Lieber einmal anhalten und prüfen als riskant handeln.

Welches Verhalten ist richtig für Fahrradfahrer im Straßenverkehr? – Es ist die Kombination aus Regelkenntnis, defensivem Fahren und gegenseitigem Respekt. Nur so bleibst du sicher – und machst dir das Radfahren stressfrei.


Diese Schilder solltest du bei Elektrofahrrädern (E-Bikes & Pedelecs) im Straßenverkehr beachten

Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? – Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen. Doch es gibt wichtige Unterschiede zwischen Pedelec und S-Pedelec, die sich direkt auf die Verkehrsregeln auswirken.

Pedelec oder S-Pedelec – was ist erlaubt?

  • Pedelec: Unterstützt nur beim Treten bis max. 25 km/h. Gilt rechtlich als Fahrrad. Erlaubt auf Radwegen, Fahrradstraßen und freigegebenen Wegen.
  • S-Pedelec: Unterstützt bis 45 km/h. Gilt als Kleinkraftrad mit Helm- und Versicherungspflicht. Darf keine Radwege nutzen – außer durch Zusatzschild.

Verkehrszeichen für E-Bikes und Pedelecs

Verkehrszeichen 1022-13 – E-Bikes frei
Verkehrszeichen 1022-13 – E-Bikes frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h – also klassische Pedelecs.
Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind ausgenommen.
Zusatzzeichen 1022-16 – Elektrokleinstfahrzeuge frei
Zusatzzeichen 1022-16 – Elektrokleinstfahrzeuge frei
Nicht für E-Bikes: Erlaubt Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern die Nutzung bestimmter Wege oder Bereiche, die sonst für den motorisierten Verkehr gesperrt sind.

Was solltest du bei Elektrofahrrädern im Straßenverkehr beachten? – Vor allem den rechtlichen Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec. Wer sich nicht auskennt, riskiert Bußgelder – oder noch schlimmer: Unfälle.

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